Information zur
Spendenabsetzbarkeit
Liebe Spenderin,
lieber Spender,
für Ihre seit dem 1.1.2017 geleisteten Spenden ist LICHT INS DUNKEL als
spendenbegünstigte Organisation gesetzlich verpflichtet, die Gesamtsumme Ihrer
in einem Jahr geleisteten Spenden Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt
zu übermitteln. So wird Ihre wertvolle Spende in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung
geltend gemacht.
Damit Ihre Spende abgesetzt werden kann, benötigt LICHT INS DUNKEL einmalig Ihren
Vor- und Nachnamen – und Ihr Geburtsdatum. Wichtig ist, dass Sie Ihre Daten
korrekt eingeben und mit Ihrem Meldezettel übereinstimmen.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Verein:
Wenn Ihre Spende nicht abgesetzt werden soll, sind diese Angaben hinfällig.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und
Vertrauen in die Aktion LICHT INS
DUNKEL.
Ihr LICHT INS DUNKEL - Team
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die
geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen
Bezeichnungen auf der Website sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.